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   FG Hessen, 14.09.2009 - 4 K 1900/07   

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https://dejure.org/2009,33018
FG Hessen, 14.09.2009 - 4 K 1900/07 (https://dejure.org/2009,33018)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.09.2009 - 4 K 1900/07 (https://dejure.org/2009,33018)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. September 2009 - 4 K 1900/07 (https://dejure.org/2009,33018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6; EStG § 52 Absatz 36 Satz 5
    Steuerliche Behandlung der aufgelaufenen Zinsen beim Erwerb einer gebrauchten Kapitallebensversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Behandlung der aufgelaufenen Zinsen beim Erwerb einer gebrauchten Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.07.1999 - VIII R 36/98

    Abzug von Stückzinsen und Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus FG Hessen, 14.09.2009 - 4 K 1900/07
    Die Berücksichtigung dieser Stückzinsen beim Erwerber als vorab entstandene negative Einnahmen beruht systematisch auf der Regelung des § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG , der zufolge der Veräußerer diese Stückzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern hat (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 27.07.1999 VIII R 36/90, BStBl II 1999, 769 ).
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 40/98

    Ausgabeaufgeld für eine stille Beteiligung

    Auszug aus FG Hessen, 14.09.2009 - 4 K 1900/07
    Diese einschränkende Auslegung beruht auf dem System der Einkünfteermittlung nach dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (ständige Rechtsprechung; vgl. nur zu Kapitalanlagen BFH-Urteil vom 23.02.2000 VIII R 40/98, BStBl II 2001, 24 m.w.N.).
  • BFH - VII R 46/09 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus FG Hessen, 14.09.2009 - 4 K 1900/07
    Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH VII R 46/09).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 36/90

    Zeitliche Anwendbarkeit der Änderung des § 15 Abs. 1 EStG

    Auszug aus FG Hessen, 14.09.2009 - 4 K 1900/07
    Die Berücksichtigung dieser Stückzinsen beim Erwerber als vorab entstandene negative Einnahmen beruht systematisch auf der Regelung des § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG , der zufolge der Veräußerer diese Stückzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern hat (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 27.07.1999 VIII R 36/90, BStBl II 1999, 769 ).
  • BFH, 24.05.2011 - VIII R 46/09

    Entgeltlicher Erwerb "gebrauchter" Lebensversicherungen - Einkunftsermittlung bei

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 14. September 2009  4 K 1900/07 ab.

    das Urteil des Hessischen FG vom 14. September 2009  4 K 1900/07 aufzuheben und den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung 2005 vom 23. Oktober 2006 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 18. Juni 2007 so zu ändern, dass negative Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von 13.451,03 EUR angesetzt werden.

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